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ACHTUNG NEU
AUSLEGUNG DER REGEL 8:5 TORWART verlässt den Torraum beim gegnerischen Tempogegenstoß
IHF und DHB haben eine neue Auslegung ausgegeben:
Regel 8:5 Kommentar: Der Torwart verlässt beim Tempogegenstoß den Torraum und es kommt zu einem Zusammenstoß (unerheblich, ob TW steht, sich bewegt, mit oder ohne Ball) mit dem auf ihn zulaufenden Gegenspieler. Der Torwart ist zwingend zu disqualifizieren.
Grundidee: Er allein trägt die Verantwortung dafür, ob eine gesundheitsgefährdende Situation entsteht. Er kann als Einziger die Situation überblicken und ist damit verantwortlich für eine potenzielle Gefährdung des Gegenspielers. Spielfortsetzung: Sind die Schiedsrichter in dieser Situation überzeugt, dass der Gegenspieler ohne das regelwidrige Eingreifen des Torwarts den Ball erreicht hätte, ist auf 7 m zu entscheiden.
BEIM TEMPOGEGENSTOSS TORWART VERLÄSST DEN TORRAUM
Kein Zusammenstoß:
- Torwart fängt den langen Pass klar vor dem Angreifer ab. Torwart kommt zu spät, der Angreifer fängt den langen Pass.
- Der Torwart weicht einem Zusammenprall aus.
Beide Beispiele: WEITERSPIELEN lassen.
Beim Zusammenstoß:
- Torwart fängt zwar vor dem Angreifer den langen Pass, es kommt aber zu einem Zusammenprall mit dem Gegenspieler.- Der lange Pass kann vom Spieler nicht gefangen werden, auch der Torwart erreicht den Ball nicht.
- Der Torwart lässt den Gegenspieler ohne Ball auflaufen, es kommt zu einem Zusammenstoß.
Beide Beispiele: DISQUALIFIKATION für den Torwart
Wichtig: In Situationen ohne Tempogegenstoß ist der Torwart außerhalb seines Torraums als Feldspieler zu behandeln. Vergehen wie Klammern des Gegenstoßspielers durch den Torwart im Vorbeilaufen fallen, wie bisher auch, nicht darunter. Das sind progressive Vergehen. |